Regelklasse / M-Zweig
Regelklassen – erfolgreicher/qualifizierender Mittelschulabschluss
Die Regelklassen führen nach dem erfolgreichen Bestehen der 9. Klasse zum erfolgreichen Mittelschulabschluss, er ist Grundlage für die Berufsausbildung.
Durch eine freiwillige Zusatzprüfung kann jeder Hauptschüler in der 9. Klasse außerdem den qualifizierenden Mittelschulabschluss (Quali) erwerben. Voraussetzung für das Bestehen des qualifizierenden Mittelschulabschlusses ist ein Notendurchschnitt bis 3,0.
M-Klassen – Mittlerer Schulabschluss
Der Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) ist ein Bildungsangebot für leistungsstärkere und motivierte Schüler. Grundlage ist ein eigener Lehrplan mit erhöhten Anforderungen.
Ziel der Schüler ist es, in Jahrgangsstufe 10 den mittleren Schulabschluss zu erwerben. Durch Intensivierungsstunden bzw. zusätzliche Förderstunden werden die Schüler bereits mit Beginn der 5. Jahrgangsstufe auf die Anforderungen des mittleren Schulabschlusses vorbereitet.
Der M-Zug beginnt ab der Jahrgangsstufe 7. Aufgenommen werden Schüler, die die Voraussetzungen erfüllen (siehe unten).
Die Prüfung zum mittleren Schulabschluss umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und eine Projektprüfung.
In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wird die Abschlussprüfung zentral vom Kultusministerium gestellt, um die Qualität des Abschlusses in Bayern vergleichbar und nachhaltig zu sichern. Flankiert wird dieses Ziel durch eine organisatorische und inhaltliche Weiterentwicklung des Unterrichts in diesen Fächern
Aufnahmebedingungen in die M7:
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Aufnahmebedingungen in die M8 bzw. M9:
Ihr Kind kann von der 7./8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8/9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Aufnahmebedingungen in die M10:
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
- wenn der qualifizierende Mittelschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende Mittelschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Aufnahmebedingungen in den M-Zug für Schüler anderer Schularten:
- Vorrückungserlaubnis nach Abschluss der Jahrgangsstufe der Realschule oder Wirtschaftsschule oder
- Nichtbestehen der Jahrgangsstufe wegen Fächern, die an der Haupt-/Mittelschule nicht unterrichtet werden.
- In sonstigen Fällen: Aufnahmeprüfung / Entscheidung des Schulleiters
Ausschlusskriterium: M10 muss im max. 12. Schulbesuchsjahr erreicht werden.