Allgemeine Infos zur Quali-Prüfung
Terminplan
Den Prüfungsterminplan zum Erwerb des Qualifizierenden Abschlusses an der Mittelschule finden Sie im Download-Bereich.
Bewertung der Gesamtprüfung
Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:
- Die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung werden für alle Fächer zusammengezählt.
Dabei sind die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch, Mathematik und je nach gewählte Prüfungsfach Natur und Technik (NT), Geschichte-Politik-Geographie (GPG) oder Englisch doppelt zu zählen; - NEU: Die Jahresnoten in Wirtschaft und Beruf (WiB) und dem gewählten Fach aus dem berufsorientierenden Zweg zählen einfach. In der QA-Prüfung werden beide Fächer in der Projektprüfung zusammen gefasst und die hier erzielte Note zählt doppelt.
- Die Noten im schriftlichen und mündlichen Teil der besonderen Leistungsfeststellung in den Fächern Englisch und Deutsch als Zweitsprache werden je einfach gewichtet.
- Die erzielte Notensumme wird durch den Teiler 18 geteilt.
Der Qualifizierende Mittelschulabschluss ist erreicht, wenn der Schüler in den Fächern der besonderen Leistungsfeststellung eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erzielt hat; dabei bleibt die zweite Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.
Für die externen Prüfungsteilnehmer: Bei der Festlegung der Gesamtnoten werden Jahresfortgangsnoten nicht miteinbezogen. Die Prüflinge können – im Gegensatz zu den internen Teilnehmern – aus den Fächern NT, GPG, Englisch und der Projektprüfung zwei Prüfungsfächer auswählen. Zur Errechnung der Gesamtbewertung wird die erzielte Notensumme durch den Teiler 9 geteilt.
Den Quali-Rechner finden Sie im Download-Bereich.
Mündliche Prüfung bei Nichtbestehen
Bei Nichterreichen der erforderlichen Gesamtbewertung (3,0) ist eine freiwillige mündliche Prüfung in Deutsch und/oder Mathematik möglich (§ 31 VSO). Genügt die erste Prüfung bereits zur Erreichung der erforderlichen Gesamtnote, so entfällt die zweite.
Freiwillige mündliche Prüfungen, um beim schon erreichten qualifizierenden Mittelschulabschluss die Noten zu verbessern, sind nicht möglich.
Die Dauer der zusätzlichen mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik beträgt je 10 Minuten.
Hinweise bei Legasthenie
Bei Schülern mit gutachterlich festgestellter Lese- und Rechtschreibstörung, die von der Bewertung der Rechtschreibleistung freigestellt sind, entfällt der gesamte rechtschriftliche Prüfungsteil im Fach Deutsch.
Wenn infolge einer ärztlich festgestellten Lese- und Rechtschreibstörung ein Nachteilsausgleich definiert ist und dieser Ausgleich während des Schuljahres gewährt wurde, ist dies auch bei den Prüfungen zum Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses in gleicher Weise zu berücksichtigen (z.B. Zeitzuschlag).
Im Falle einer Lese-Rechtschreibschwäche obliegt die Gewährung eines Nachteilsausgleichs dem Ermessen der Schule. Wird jedoch im Jahresverlauf ein Nachteilsausgleich gewährt, so ist dies auch bei der besonderen Leistungsfeststellung zu berücksichtigen.